KX Fällgreifer Baumschere Baggeranbau Bagger 1,5-5t. Greifer KX210
3 558 €
| Atrašanās vieta |
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| Pieejama piegāde | |
| Pieejams finansējums | |
| Stāvoklis | |
| Pārdevēja statuss | uzņēmuma |
| Ražošanas gads | 2025 |
| Konstrukcijas veids | baļķu iekrāvējs |
| Piedāvājuma numurs | 8389988 |
Papildu apraksti
KX- Treeshears aus Finnland produziert Fällgreifer auf hohen Niveau.
Die Fällgreifer besitzen 2 Hydraulikzylinder um maximale Schnittleistung zu erreichen.
Durch das ergonomische Messer werden die Schnittergebnisse besser erzielt.
1 Jahr Garantie gewährt der Hersteller auf seine KX Modelle( ausgenommen Verschleiß und Missbrauch der Greifer)
Technische Daten KX 210 Baggeranbau
- 1,5 - 5 to. Bagger
- max 210mm Schnittdurchmesser Weichholz
- max 150mm Schnittdurchmesser Hartholz
- 670mm Greiferöffnung
- 1x Doppelwirkender Anschluss erforderlich
- 40l/min empf. Literleistung
- 270-300 bar Druck erforderlich
- max. 300bar Druck
- 155kg Eigengewicht
Optional gegen Aufpreis:
- Sammelgreifer
- MS01 Aufnahme
- MS03 Aufnahme
- Ersatzmesser
Versand Deutschlandweit gegen Aufpreis möglich
Preis inkl. MwSt.
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Deitmer Maschinenbau & Handel GmbH
- Apstiprināts pārdevējs
- traktorpool kopš jūnijs 2012
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Verantwortlich
Betreiber:
Deitmer Maschinenbau & Handel GmbH
Almsick 71
48703 Stadtlohn
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Hendrik Deitmer, Almsick 71, 48703 Stadtlohn
Kontakt:
Telefon: +49 2563 905709
Telefax: +49 2563 9004816
E-Mail: info@deitmer-maschinenbau.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Registernummer: HRB 13636
USt. ID.: DE815344060
Verantwortlich i. S. d. §55 II RStV:
Hendrik Deitmer
Almsick 71
48703 Stadtlohn
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen und damit verbundene Rechtsgeschäfte, soweit keine spezielleren gesetzlichen Regelungen eingreifen. Von unseren AGB´s abweichende Regelungen sind für uns nicht verbindlich.
2.
Unsere Geschäftsbedingungen sind spätestens mit Zustandekommen des Auftrags anerkannt. Auch vorvertragliche Beziehungen, wie insbesondere Besprechungen, Ratschläge, Hinweise, Vertragsverhandlungen sind hiermit einbezogen.
3.
Alle Angebote und Preise sind netto in EURO ab Lager gestellt und umfassen den reinen Warenwert. Frühere Preise verlieren mit Übersendung eines neuen Angebotes ihre Gültigkeit. In unseren Preisen sind Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Porto, Versicherungen grundsätzlich nicht enthalten, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
4.
Der gesetzlich geregelte Versendungsverkauf § 447 Abs. I BGB findet Anwendung. Angegebene und vereinbarte Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen befreien uns von der Einhaltung des gewünschten Liefertermins und berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.
Zahlungs- und Erfüllungsort, einschließlich des Gerichtsstandes ist Stadtlohn. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Auftraggeber an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
6.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Ein Abzug von Skonto wird nicht gestattet. Auftraggeber (der nicht Verbraucher ist) kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz nach § 247 BGB berechnet.
7.
Der Käufer hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich (sofort), zu prüfen und
hierbei offensichtliche Mängel uns gegenüber, zu rügen.
8.
Für die Mängelhaftung halten wir uns die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor.
9.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober fahrlässiger Pflichverletzung unsererseits.
10.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Deitmer Maschinenbau & Handel GmbH (Eigentumsvorbehalt). Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird unter Abtretung der bestehenden Forderung gestattet.
11.
Deitmer Maschinenbau & Handel GmbH wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
12.
Höhere Gewalt, z.B. Frost, Sturm, Unfall- und Überschwemmungsschäden oder andere ungewöhnliche Witterungsereignisse sowie Ausfälle oder besondere Misserfolge, sowie schädliche Eingriffe durch Dritte, entbinden uns von unserer Lieferpflicht. In solchen ungewöhnlichen Fällen, die eine Lieferung unmöglich machen, kann der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung stellen.
13.
Die von der Firma Deitmer Maschinenbau & Handel GmbH angegebene Lieferzeiten dürfen bis zu einem Monat überschritten werden ohne das etwaige Verzugsschäden gegen die Firma Deitmer Maschinenbau und Handel GmbH geltend gemacht werden können.
14.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.